Die Befrderung dieser Stoffe in loser Schttung ist nur zugelassen, wenn:

a) sie so in einem Schiff befrdert werden, dass unter normalen Befrderungsbedingungen kein Entweichen des Inhalts und kein Verlust der Abschirmung eintritt;

b) sie unter ausschlielicher Verwendung befrdert werden, wenn an den berhrbaren und an den unzugnglichen Oberflchen die Kontamination fr Beta- und Gammastrahler und Alphastrahler niedriger Toxizitt 4 Bq/cm (10EXP(-4) Ci/cm) oder fr alle anderen Alphastrahler 0,4 Bq/cm (10EXP(-5) Ci/cm) berschreitet;

c) Manahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass der radioaktive Stoff nicht im Schiff freigesetzt wird, wenn vermutet wird, dass die nicht festhaftende Kontamination auf den unzugnglichen Oberflchen 4 Bq/cm (10EXP(-4) Ci/cm) fr Beta- und Gammastrahler und Alphastrahler niedriger Toxizitt oder 0,4 Bq/cm(10EXP(-5) Ci/cm) fr alle anderen Alphastrahler berschreitet.

Oberflchenkontaminierte Gegenstnde der Gruppe SCO-II drfen nicht in loser Schttung befrdert werden.